- Maßgeschneiderter Schutz für Ihre Berufsgruppe
- Besonders attraktiv für Existenzgründer
- Mitarbeiter automatisch mitversichert
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung: Gut beraten
Im Rahmen Ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit gehen Sie möglicherweise immer wieder größere Risiken ein. Mit einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung schützen Sie sich bei Vermögensschäden vor den Ansprüchen dritter Personen.
Warum eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung sinnvoll ist
Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ist eine speziell an Ihre Tätigkeit angepasste Versicherung: Sie berücksichtigt genau die Haftungsrisiken, die bei Ihrer Berufsgruppe auftreten können. So können Sie mit einer Versicherungslösung rechnen, die genau auf Ihren Bedarf zugeschnitten ist.
Lassen Sie sich persönlich beraten
Ganzheitlich und maßgeschneidert: Allein aufs Internet sollte man sich nicht verlassen. Mit einer guten Beratung lässt sich oft noch mehr aus Konditionen und Tarifen herausholen. Wer sich nicht gut auskennt, läuft außerdem Gefahr, durch falsche Eingaben im Onlinerechner selbst ein ungeeignetes Angebot zu erzeugen. Wir verfolgen einen ganzheitlichen Beratungsansatz, bei dem Sie als Kunde im Mittelpunkt stehen. Wir nehmen uns im Beratungsgespräch die Zeit, Ihre Lebenssituation sorgfältig zu analysieren und können somit optimal auf Ihre Ziele und Wünsche eingehen und Ihnen maßgeschneiderte Lösungen präsentieren.
- Gewissenhafte Beratung - in aller Ruhe
- Kompetent, persönlich und natürlich kostenlos
- Individuelle Finanzkonzepte und optimal auf Sie zugeschnittene Produktempfehlungen
Häufig gestellte Fragen
Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ist der ideale Schutz für Dienstleister aus den Branchen Buchhaltungs- und Büroservice, Gutachter und Sachverständige, Immobilien- und Wohnungswirtschaft, Unternehmensberater und Unternehmen der Informationstechnologie sowie Werbung. Von unseren maßgeschneiderten Konzepten profitieren auch Vereine, Verbände oder sonstige Personenvereinigungen.
Im Falle eines Vermögensschadens prüfen wir, ob die an Ihr Unternehmen gestellten Forderungen berechtigt sind. Sind Sie tatsächlich dazu verpflichtet, den Schaden zu bezahlen, wird die Schadenssumme im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme beglichen. Bei überhöhten oder unberechtigten Forderungen werden diese abgewehrt, falls nötig auch vor Gericht, inklusive Übernahme der Prozesskosten.